Düngung nach der Ernte 2017

Laut der neuen Düngeverordnung (DüV) ist jeder Betrieb verpflichtet, vor der Ausbringung von N-Düngern eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen und schriftlich aufzubewahren.
Für die Düngung von Ackerland nach der Ernte 2017 (nur als Ausnahme zu Raps, Zwischenfrucht/Feldfutter, Wintergerste) und für die Frühjahrsdüngung haben wir ein Formular entwickelt. Eine pdf-Version zum Ausfüllen per Hand und Hintergrundinformationen finden Sie im Menüpunkt Düngung/Bodenproben. Gerne unterstützen wir sie bei der Erstellung dieser Düngebedarfsermittlung.
Der damit errechnete Düngebedarf gibt die maximal zulässige N-Düngung nach DüV an. Das wirtschaftliche Optimum liegt meist deutlich unter diesem Wert und kann nur für den Einzelschlag genauer errechnet werden. Dazu bieten wir mit unserem Beratungsteam Gewässerschutz die bewährte Berechnung einer differnzierten Düngeempfehlung an.