Festpreiskontrakt

 

Festpreiskontrakte können nur LKW-weise (also ca. 25-27t) abgeschlossen werden. 

Bei einem bestimmten Preisniveau in Abhängigkeit zum Anliefer- bzw. Abholungszeitraum wird der Kontrakt geschlossen. Der Erlös für den Anbauer ist also festgelegt. Für jede Lieferung in der Mühle werden entsprechende Qualitätszuschläge oder -abschläge (Ölgehalt, Besatz, Feuchtigkeit) in der Abrechnung berücksichtigt.

Mit Abschluss des Festpreiskontraktes verpflichtet sich der Landwirt allerdings auch, diese Menge zu liefern bzw. bei Nichtlieferung sind entsprechende Ersatzzahlungen zu leisten. Die Bezahlung der Ware erfolgt nach circa 3 Wochen.