Poolpreiskontrakt

 

Der Poolpreiskontrakt bietet Ihnen eine gute Risikostreuung, sowie die Ausnutzung von Hochpreisphasen im Zeitraum von Januar bis Dezember des Erntejahres in Form eines Mischpreises.

Mit Abschluss eines Anbauvertrages, im Zeitraum November bis Mai des Erntejahres, verpflichtet sich der Landwirt den gesamten Ertrag seiner Rapsflächen über die HERA zu vermarkten.
Im Gegensatz zu einem Festpreiskontrakt legt er sich nicht auf eine bestimmte Menge fest.
Abzuliefern ist lediglich der auf der Fläche gewachsene Ertrag- somit besteht kein Mengenrisiko, das durch schwierige Wetterbedingungen hervorgerufen werden kann.

Bis Ende Mai können Teilmengen aus dem Poolkontrakt in einen Festpreiskontrakt überführt werden; diese Mengen werden dann von den erwarteten Mengen aus dem Poolkontrakt heraus genommen. 

Ein Großteil der Mengen werden ex-Ernte abgeliefert (per LKW ab Hof oder über verpartnerte Landhändler), bei Ablieferung zu einem späteren Zeitpunkt wird ein entsprechendes Lagergeld vergütet.

Die Bezahlung erfolgt mit einem Abschlag von circa 70% Ende August die Finalzahlung folgt Mitte Dezember. 
Der entgültige Poolpreis wird von der Mitgliederversammlung Ende November festgelegt. Der Poolpreis ist frei Mühle für alle Anbauer gleich. Abzüglich der Transport-, Ein- bzw. Auslagerungskosten, ggf. Reinigung und Trocknung wird ein individueller Preis für jeden Anbauer ermittelt.
Ölgehalt, Besatz und Feuchtigkeit werden ebenfalls für jeden Anbauer durch Rückstellproben berücksichtigt und nach Ölmühlenbedingungen entsprechend vergütet.

Hier finden Sie das Formular zum Poolvertrag 2024