EEG 2017 verlangt nachhaltiges Zündöl

Bisher war nur für reine Pflanzenöl-BHKW der Nachweis der Nachhaltigkeit Voraussetzung, um für den eingespeisten Strom die EEG-Vergütung zu erhalten. Ab 01.01.2017 gilt diese Pflicht auch für die Anfahr-, Zünd- und Stützfeuerung. Die damit geltende Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung regelt die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsnachweise und den Ablauf.

Alle Biogasanlagen, die bisher nicht nachhaltigen Heizstoff (Zündöl) einsetzen, müssen zum Erhalt der EEG-Vergütung Nachhaltigkeitsnachweise für das Zündöl dem Netzbetreiber vorweisen. Dazu ist eine Anmeldung der Anlage im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) nötig. Danach ist eine Anmeldung in der von der BLE betriebenen Nachhaltigkeits-Datenbank Nabisy nötig (www.ble.de). Dem Netzbetreiber sind die Anmeldung im Anlagenregister und in Zukunft die Nachhaltigkeitsnachweise nachzuweisen.

Eine genaue Information zum Ablauf finden sie hier im Infoschreiben und hier auf der Homepage unter dem Menüpunkt Biodiesel