Festpreiskontrakt
Festpreiskontrakte können nur LKW-weise (also ca. 25-27t) abgeschlossen werden.
Bei einem bestimmten Preisniveau in Abhängigkeit zum Anliefer- bzw. Abholungszeitraum wird der Kontrakt geschlossen. Der Erlös für den Anbauer ist also festgelegt. Für jede Lieferung in der Mühle werden entsprechende Qualitätszuschläge oder -abschläge (Ölgehalt, Besatz, Feuchtigkeit) in der Abrechnung berücksichtigt.
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Mit Abschluss des Festpreiskontraktes verpflichtet sich der Landwirt allerdings auch, diese Menge zu liefern bzw. bei Nichtlieferung sind entsprechende Ersatzzahlungen zu leisten. Die Bezahlung der Ware erfolgt nach circa 3 Wochen.